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Passail: AB HEUTE – Tauwetter-Straßensperren 🚛⛔

05.03.2025 / News /

Um die Gemeindestraßen vor Schäden zu schützen, ist ab Aschermittwoch, 5. März 2025 die 7,5 Tonnenbeschränkung während der Tauwetter-Phase erforderlich.
Wie bereits mehrfach angekündigt, hat das Land Steiermark aufgrund der Wetterlage und aktuellen Messdaten empfohlen, die Gemeindestraßen in Passail voraussichtlich bis 25. März 2025 für Schwerverkehr-Transporte zu sperren.
Ausgenommen sind automatisch alle nicht aufschiebbaren Transporte wie Schülertransport, Vieh- und Milchtransporte, öffentliche Müllabfuhr, Straßenerhaltungsdienst und natürlich Einsatzfahrzeuge. Schriftliche Ausnahmegenehmigungen gibt es gemäß § 44b StVO nicht.
Die Tauwettersperre betrifft ALLE asphaltierten Gemeindestraßen und -wege im Gemeindegebiet Passail mit Ausnahme von:
– Wiedenbergstraße GSt. Nr. 720/8 KG 68246 von Kreuzung Landesstraße bis Kreisverkehr
– Angerstraße GSt.Nr. 1343 KG 68246
– Raabweg GSt.Nr. 1340/1 KG 68246 von Kreuzung Angerstraße bis ca. 300 m Richtung Lager Feldgrill
– Wöllingweg GSt.Nr. 2303/3, 2303/1 KG 68203 von Landesstraße bis Kreuzung Buchberg-Breitenau Weg (Bildstock "Rotes Kreuz")
– Buchberg-Breitenau Weg GSt. Nr. 2308 KG 68203 von Kreuzung Wöllingweg und 596/6 KG 68250 bis Plenzengreith Anschluss Landesstraße
Vor Ort ersichtlich sind die Fahrverbote aufgrund der 7,5-Tonnen-Schilder, welche am 5. März 2025 aufgestellt werden.
Warum ist diese Maßnahme wichtig?
Während der Tauwetter-Phase kann es durch Überbelastung der Straßen zu Frostaufbrüchen und Schäden kommen. Durch eine rechtzeitige Tonnenbeschränkung schützen wir gemeinsam unsere Straßen und vermeiden hohe Sanierungskosten.

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