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Wahlverständigungskarten

18.06.2020 / News /

KLARSTELLUNG WAHLVERSTÄNDIGUNGSKARTEN

Seit gestern sind sie im Umlauf und sorgen teilweise für Verwirrung: Aus rechtlichen Gründen müssen wir ALLEN Wahlberechtigten eine Wahlverständigungskarte für den neuen Wahlsonntag zustellen. Auch jenen, die bereits am vorgezogenen Wahltag oder mittels Wahlkarte gewählt haben. Bereits abgegebene Stimmen bleiben natürlich gültig.
Weiters kann natürlich NICHT ein zweites Mal gewählt werden.

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