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Corona Update 20.04.2020

20.04.2020 / News /

Empfehlungen des Passailer Krisenstabes

Vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass ab 1. Mai diverse Sportstätten unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur sicheren Ausübung wieder öffnen dürfen. Was bedeutet das für Passail:

  • Die Tennisplätze in Passail und Hohenau gehen in Betrieb. Voraussichtlich ist vorerst nur ein Einzelspiel und kein Doppel erlaubt.
  • Der Golfclub Almenland startet die Saison.
  • Unsere heimischen Pferdesportanlagen gehen wieder in Betrieb.
  • Auch Gehen, Laufen und Radfahren ist erlaubt, hier sollten aber größere Abstände als 1,5 Meter eingehalten werden (z.B. aufgrund von Fahrtwind).
  • Das Gelände des Passailer Freizeitsees wurde zum Spazieren und Verweilen bereits wieder geöffnet. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Meter ein. Baden ist allerdings bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Private oder berufliche Fahrgemeinschaften
Maskenpflicht und halten Sie einen Meter Abstand, das bedeutet der Fahrer sitzt links vorne und der Mitfahrer rechts hinten. (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt)
Nähere Infos zum Straßenverkehr in der Coronazeit unter: https://www.kfv.at/covid-19-rechtliche-fragen-antworten-rund-um-die-fahrzeugnutzung-in-der-aktuellen-situation/

Betreuungsbonus für die 24-Stunden-Betreuung
Betreuungsbonus für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihren Turnus im Zeitraum der Corona-Pandemie um zumindest 4 Wochen verlängert haben.
Infos und Antragstellung unter:
https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/12777021/72574796/

Corona-Familienhärteausgleich
Auch Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, sollen unterstützt werden. 
Zur Zielgruppe gehören Familien, wenn:
zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat,
zumindest ein Elternteil in Corona-Kurzarbeit ist, oder
ein Elternteil selbstständig erwerbstätig ist und ein Anspruch aus dem Härtefallfonds besteht.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatte und das verfügbare Einkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) liegt.
Infos und Antragstellung: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Härtefallfonds für landwirtschaftliche Betriebe
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf die Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.  Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab Donnerstag, den 16. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden. 

GIS-Gebühr pausieren
Aktuell sind so viele Menschen arbeitslos wie noch nie. Durch die finanziellen Einbußen zählt oft jeder Euro. In dieser schwierigen Situation hast du die Möglichkeit, dich von GIS-Gebühren befreien zu lassen.
Infos und Antragstellung: https://www.gis.at/befreien/antragsformulare/


Informationen unserer Ärzte

  • Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten, bevor Sie die Arztpraxen aufsuchen.
  • Auf Empfehlung der Ärztekammer wird derzeit noch kein Antikörpertest in unseren Arztpraxen durchgeführt.
  • Bis dato können keine Bestätigungen über Risikogruppen ausgestellt werden, da es noch keine eindeutigen Richtlinien dafür gibt.


Trockenheit

Brandgefahr
Im Schießhüttenwald wurde geraucht und damit bereits ein Feuerwehreinsatz ausgelöst. Bitte beachten Sie die gültige Waldbrandverordnung der BH Weiz laut der in allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sämtliche brandgefährliche Handlungen (rauchen, hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden) verboten sind.

Poolfüllungen
Pool bis 20 m³: Keine Meldung in der Gemeinde (Wassermeister Franz Stebegg) notwendig. Kann über die Hauswasserleitung befüllt werden. Kosten je nach Verbrauch.
Pool über 20 m³: Befüllung muss rechtzeitig mit den Wassermeistern der Gemeinde abesprochen werden.
Rechtsgrundlage: Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Passail
Kontakt: Wassermeister Franz Stebegg Tel.: 0664 34 37 830 / Wassermeister Franz Vorraber Tel.: 0664 34 27 279 oder Gemeindeamt Passail Tel.: 03179 23300

Autowaschen am eigenen Grundstück

Nutzen Sie die wieder geöffneten Waschstraßen. Am eigenen Grundstück kommt es häufig zu Verunreinigung durch versickerndes Waschwasser. Wenn Waschmittel oder Wasser mit Schadstoffen in das Grundwasser gelangen, machen Sie sich damit strafbar.


Sperrmüllentsorgung: Terminreservierung erforderlich 

Unser Altstoffsammelzentrum ist diese Woche von Montag bis Freitag für Sie geöffnet. Reservieren Sie sich Ihren Anliefertermin im Gemeindeamt unter Tel.: 03179 23300 oder marktgemeinde@passail.at! 
Dies ist wichtig, damit es nicht zeitgleich zu einer Vielzahl von Anlieferungen, Wartezeiten und damit verbunden zu einer Menschenansammlung kommt. 

Tagestipp:

Je konsequenter jeder Einzelne jetzt ist, 

desto früher kehren wir gemeinsam in die Normalität zurück!


Nicht alle haben Zugang zu unserem Newsletter. Drucken Sie ihn aus und werfen Sie ihn den Eltern/Großeltern in den Postkasten.

Empfehlungen des Passailer Krisenstabes

Vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass ab 1. Mai diverse Sportstätten unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur sicheren Ausübung wieder öffnen dürfen. Was bedeutet das für Passail:

  • Die Tennisplätze in Passail und Hohenau gehen in Betrieb. Voraussichtlich ist vorerst nur ein Einzelspiel und kein Doppel erlaubt.

  • Der Golfclub Almenland startet die Saison.
  • Unsere heimischen Pferdesportanlagen gehen wieder in Betrieb.
  • Auch Gehen, Laufen und Radfahren ist erlaubt, hier sollten aber größere Abstände als 1,5 Meter eingehalten werden (z.B. aufgrund von Fahrtwind).
  • Das Gelände des Passailer Freizeitsees wurde zum Spazieren und Verweilen bereits wieder geöffnet. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Meter ein. Baden ist allerdings bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Private oder berufliche Fahrgemeinschaften
Maskenpflicht und halten Sie einen Meter Abstand, das bedeutet der Fahrer sitzt links vorne und der Mitfahrer rechts hinten. (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt)
Nähere Infos zum Straßenverkehr in der Coronazeit unter: https://www.kfv.at/covid-19-rechtliche-fragen-antworten-rund-um-die-fahrzeugnutzung-in-der-aktuellen-situation/

Betreuungsbonus für die 24-Stunden-Betreuung
Betreuungsbonus für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihren Turnus im Zeitraum der Corona-Pandemie um zumindest 4 Wochen verlängert haben.
Infos und Antragstellung unter:
https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/12777021/72574796/


Corona-Familienhärteausgleich
Auch Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, sollen unterstützt werden. 
Zur Zielgruppe gehören Familien, wenn:

  • zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat,

  • zumindest ein Elternteil in Corona-Kurzarbeit ist, oder

  • ein Elternteil selbstständig erwerbstätig ist und ein Anspruch aus dem Härtefallfonds besteht.

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatte und das verfügbare Einkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) liegt.

Infos und Antragstellung: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html


Härtefallfonds für landwirtschaftliche Betriebe
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf die Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.  Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab Donnerstag, den 16. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden. 

GIS-Gebühr pausieren
Aktuell sind so viele Menschen arbeitslos wie noch nie. Durch die finanziellen Einbußen zählt oft jeder Euro. In dieser schwierigen Situation hast du die Möglichkeit, dich von GIS-Gebühren befreien zu lassen.
Infos und Antragstellung: https://www.gis.at/befreien/antragsformulare/


Informationen unserer Ärzte

  • Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten, bevor Sie die Arztpraxen aufsuchen.

  • Auf Empfehlung der Ärztekammer wird derzeit noch kein Antikörpertest in unseren Arztpraxen durchgeführt.

  • Bis dato können keine Bestätigungen über Risikogruppen ausgestellt werden, da es noch keine eindeutigen Richtlinien dafür gibt.




Trockenheit

Brandgefahr
Im Schießhüttenwald wurde geraucht und damit bereits ein Feuerwehreinsatz ausgelöst. Bitte beachten Sie die gültige Waldbrandverordnung der BH Weiz laut der in allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sämtliche brandgefährliche Handlungen (rauchen, hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden) verboten sind.

Poolfüllungen

  • Pool bis 20 m³: Keine Meldung in der Gemeinde (Wassermeister Franz Stebegg) notwendig. Kann über die Hauswasserleitung befüllt werden. Kosten je nach Verbrauch.
  • Pool über 20 m³: Befüllung muss rechtzeitig mit den Wassermeistern der Gemeinde abesprochen werden.
  • Rechtsgrundlage: Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Passail
  • Kontakt: Wassermeister Franz Stebegg Tel.: 0664 34 37 830 / Wassermeister Franz Vorraber Tel.: 0664 34 27 279 oder Gemeindeamt Passail Tel.: 03179 23300
Autowaschen am eigenen Grundstück
Nutzen Sie die wieder geöffneten Waschstraßen. Am eigenen Grundstück kommt es häufig zu Verunreinigung durch versickerndes Waschwasser. Wenn Waschmittel oder Wasser mit Schadstoffen in das Grundwasser gelangen, machen Sie sich damit strafbar.


Sperrmüllentsorgung: Terminreservierung erforderlich 

Unser Altstoffsammelzentrum ist diese Woche von Montag bis Freitag für Sie geöffnet. Reservieren Sie sich Ihren Anliefertermin im Gemeindeamt unter Tel.: 03179 23300 oder marktgemeinde@passail.at! 
Dies ist wichtig, damit es nicht zeitgleich zu einer Vielzahl von Anlieferungen, Wartezeiten und damit verbunden zu einer Menschenansammlung kommt. 


Tagestipp:
Je konsequenter jeder Einzelne jetzt ist, 
desto früher kehren wir gemeinsam in die Normalität zurück!


 Nicht alle haben Zugang zu unserem Newsletter. Drucken Sie ihn aus und werfen Sie ihn den Eltern/Großeltern in den Postkasten.

Empfehlungen des Passailer Krisenstabes

Vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass ab 1. Mai diverse Sportstätten unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur sicheren Ausübung wieder öffnen dürfen. Was bedeutet das für Passail:

  • Die Tennisplätze in Passail und Hohenau gehen in Betrieb. Voraussichtlich ist vorerst nur ein Einzelspiel und kein Doppel erlaubt.

  • Der Golfclub Almenland startet die Saison.
  • Unsere heimischen Pferdesportanlagen gehen wieder in Betrieb.
  • Auch Gehen, Laufen und Radfahren ist erlaubt, hier sollten aber größere Abstände als 1,5 Meter eingehalten werden (z.B. aufgrund von Fahrtwind).
  • Das Gelände des Passailer Freizeitsees wurde zum Spazieren und Verweilen bereits wieder geöffnet. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Meter ein. Baden ist allerdings bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Private oder berufliche Fahrgemeinschaften
Maskenpflicht und halten Sie einen Meter Abstand, das bedeutet der Fahrer sitzt links vorne und der Mitfahrer rechts hinten. (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt)
Nähere Infos zum Straßenverkehr in der Coronazeit unter: https://www.kfv.at/covid-19-rechtliche-fragen-antworten-rund-um-die-fahrzeugnutzung-in-der-aktuellen-situation/

Betreuungsbonus für die 24-Stunden-Betreuung
Betreuungsbonus für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihren Turnus im Zeitraum der Corona-Pandemie um zumindest 4 Wochen verlängert haben.
Infos und Antragstellung unter:
https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/12777021/72574796/


Corona-Familienhärteausgleich
Auch Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, sollen unterstützt werden. 
Zur Zielgruppe gehören Familien, wenn:

  • zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat,

  • zumindest ein Elternteil in Corona-Kurzarbeit ist, oder

  • ein Elternteil selbstständig erwerbstätig ist und ein Anspruch aus dem Härtefallfonds besteht.

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatte und das verfügbare Einkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) liegt.

Infos und Antragstellung: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html


Härtefallfonds für landwirtschaftliche Betriebe
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf die Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.  Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab Donnerstag, den 16. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden. 

GIS-Gebühr pausieren
Aktuell sind so viele Menschen arbeitslos wie noch nie. Durch die finanziellen Einbußen zählt oft jeder Euro. In dieser schwierigen Situation hast du die Möglichkeit, dich von GIS-Gebühren befreien zu lassen.
Infos und Antragstellung: https://www.gis.at/befreien/antragsformulare/


Informationen unserer Ärzte

  • Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten, bevor Sie die Arztpraxen aufsuchen.

  • Auf Empfehlung der Ärztekammer wird derzeit noch kein Antikörpertest in unseren Arztpraxen durchgeführt.

  • Bis dato können keine Bestätigungen über Risikogruppen ausgestellt werden, da es noch keine eindeutigen Richtlinien dafür gibt.




Trockenheit

Brandgefahr
Im Schießhüttenwald wurde geraucht und damit bereits ein Feuerwehreinsatz ausgelöst. Bitte beachten Sie die gültige Waldbrandverordnung der BH Weiz laut der in allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sämtliche brandgefährliche Handlungen (rauchen, hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden) verboten sind.

Poolfüllungen

  • Pool bis 20 m³: Keine Meldung in der Gemeinde (Wassermeister Franz Stebegg) notwendig. Kann über die Hauswasserleitung befüllt werden. Kosten je nach Verbrauch.
  • Pool über 20 m³: Befüllung muss rechtzeitig mit den Wassermeistern der Gemeinde abesprochen werden.
  • Rechtsgrundlage: Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Passail
  • Kontakt: Wassermeister Franz Stebegg Tel.: 0664 34 37 830 / Wassermeister Franz Vorraber Tel.: 0664 34 27 279 oder Gemeindeamt Passail Tel.: 03179 23300
Autowaschen am eigenen Grundstück
Nutzen Sie die wieder geöffneten Waschstraßen. Am eigenen Grundstück kommt es häufig zu Verunreinigung durch versickerndes Waschwasser. Wenn Waschmittel oder Wasser mit Schadstoffen in das Grundwasser gelangen, machen Sie sich damit strafbar.


Sperrmüllentsorgung: Terminreservierung erforderlich 

Unser Altstoffsammelzentrum ist diese Woche von Montag bis Freitag für Sie geöffnet. Reservieren Sie sich Ihren Anliefertermin im Gemeindeamt unter Tel.: 03179 23300 oder marktgemeinde@passail.at! 
Dies ist wichtig, damit es nicht zeitgleich zu einer Vielzahl von Anlieferungen, Wartezeiten und damit verbunden zu einer Menschenansammlung kommt. 


Tagestipp:
Je konsequenter jeder Einzelne jetzt ist, 
desto früher kehren wir gemeinsam in die Normalität zurück!


 Nicht alle haben Zugang zu unserem Newsletter. Drucken Sie ihn aus und werfen Sie ihn den Eltern/Großeltern in den Postkasten.

Empfehlungen des Passailer Krisenstabes

Vergangene Woche wurde bekannt gegeben, dass ab 1. Mai diverse Sportstätten unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur sicheren Ausübung wieder öffnen dürfen. Was bedeutet das für Passail:

  • Die Tennisplätze in Passail und Hohenau gehen in Betrieb. Voraussichtlich ist vorerst nur ein Einzelspiel und kein Doppel erlaubt.

  • Der Golfclub Almenland startet die Saison.
  • Unsere heimischen Pferdesportanlagen gehen wieder in Betrieb.
  • Auch Gehen, Laufen und Radfahren ist erlaubt, hier sollten aber größere Abstände als 1,5 Meter eingehalten werden (z.B. aufgrund von Fahrtwind).
  • Das Gelände des Passailer Freizeitsees wurde zum Spazieren und Verweilen bereits wieder geöffnet. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Meter ein. Baden ist allerdings bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Private oder berufliche Fahrgemeinschaften
Maskenpflicht und halten Sie einen Meter Abstand, das bedeutet der Fahrer sitzt links vorne und der Mitfahrer rechts hinten. (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt)
Nähere Infos zum Straßenverkehr in der Coronazeit unter: https://www.kfv.at/covid-19-rechtliche-fragen-antworten-rund-um-die-fahrzeugnutzung-in-der-aktuellen-situation/

Betreuungsbonus für die 24-Stunden-Betreuung
Betreuungsbonus für 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihren Turnus im Zeitraum der Corona-Pandemie um zumindest 4 Wochen verlängert haben.
Infos und Antragstellung unter:
https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/12777021/72574796/


Corona-Familienhärteausgleich
Auch Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, sollen unterstützt werden. 
Zur Zielgruppe gehören Familien, wenn:

  • zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat,

  • zumindest ein Elternteil in Corona-Kurzarbeit ist, oder

  • ein Elternteil selbstständig erwerbstätig ist und ein Anspruch aus dem Härtefallfonds besteht.

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatte und das verfügbare Einkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) liegt.

Infos und Antragstellung: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html


Härtefallfonds für landwirtschaftliche Betriebe
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Land- und Forstwirtschaft entgegenzuwirken, können Betriebe auf die Härtefallfonds zugreifen. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung.  Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab Donnerstag, den 16. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden. 

GIS-Gebühr pausieren
Aktuell sind so viele Menschen arbeitslos wie noch nie. Durch die finanziellen Einbußen zählt oft jeder Euro. In dieser schwierigen Situation hast du die Möglichkeit, dich von GIS-Gebühren befreien zu lassen.
Infos und Antragstellung: https://www.gis.at/befreien/antragsformulare/


Informationen unserer Ärzte

  • Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten, bevor Sie die Arztpraxen aufsuchen.

  • Auf Empfehlung der Ärztekammer wird derzeit noch kein Antikörpertest in unseren Arztpraxen durchgeführt.

  • Bis dato können keine Bestätigungen über Risikogruppen ausgestellt werden, da es noch keine eindeutigen Richtlinien dafür gibt.




Trockenheit

Brandgefahr
Im Schießhüttenwald wurde geraucht und damit bereits ein Feuerwehreinsatz ausgelöst. Bitte beachten Sie die gültige Waldbrandverordnung der BH Weiz laut der in allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sämtliche brandgefährliche Handlungen (rauchen, hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden) verboten sind.

Poolfüllungen

  • Pool bis 20 m³: Keine Meldung in der Gemeinde (Wassermeister Franz Stebegg) notwendig. Kann über die Hauswasserleitung befüllt werden. Kosten je nach Verbrauch.
  • Pool über 20 m³: Befüllung muss rechtzeitig mit den Wassermeistern der Gemeinde abesprochen werden.
  • Rechtsgrundlage: Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Passail
  • Kontakt: Wassermeister Franz Stebegg Tel.: 0664 34 37 830 / Wassermeister Franz Vorraber Tel.: 0664 34 27 279 oder Gemeindeamt Passail Tel.: 03179 23300
Autowaschen am eigenen Grundstück
Nutzen Sie die wieder geöffneten Waschstraßen. Am eigenen Grundstück kommt es häufig zu Verunreinigung durch versickerndes Waschwasser. Wenn Waschmittel oder Wasser mit Schadstoffen in das Grundwasser gelangen, machen Sie sich damit strafbar.


Sperrmüllentsorgung: Terminreservierung erforderlich 

Unser Altstoffsammelzentrum ist diese Woche von Montag bis Freitag für Sie geöffnet. Reservieren Sie sich Ihren Anliefertermin im Gemeindeamt unter Tel.: 03179 23300 oder marktgemeinde@passail.at! 
Dies ist wichtig, damit es nicht zeitgleich zu einer Vielzahl von Anlieferungen, Wartezeiten und damit verbunden zu einer Menschenansammlung kommt. 


Tagestipp:
Je konsequenter jeder Einzelne jetzt ist, 
desto früher kehren wir gemeinsam in die Normalität zurück!


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Amtszeiten
Montag: 08:00-12:00 / 14:00-18:00
Mittwoch: 08:00-12:00
Donnerstag: 08:00-12:00 / 14:00-18:00
Freitag: 08:00-12:00
Info: Störungstelefon: 03179 23300-99